In DIN 4150 Teil 3 werden Anhaltswerte bzgl. einer möglichen schädigenden Einwirkung auf bauliche Anlagen angegeben. Diese Anhaltswerte gelten als Maßstab dafür, ob durch die direkte Erschütterungseinwirkung Risse in Gebäuden auftreten können.
Wegen der Komplexität der physikalischen Zusammenhänge sind es keine strikten Grenzwerte, sondern es wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass bei Einhaltung dieser Werte keine Schäden auftreten.
Die GSP führt sowohl kurzzeitige Probemessungen, als auch Dauermessungen über längere Zeiträume durch.
Dabei werden die Schwinggeschwindigkeiten für die drei Raumrichtungen beim Überschreiten eines Schwellwertes digital gespeichert.
Je nach Anwendung ist auch eine Alarmierung per SMS und/oder Warnleuchte bei erhöhten Werten möglich.