Die GSP misst und überwacht Erschütterungen zur Feststellung des vorhandenen Erschütterungsniveaus und zur begleitenden Dokumentation als Beweissicherung.
Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 Teil 2 und Teil 3 werden bei Eintages-Einsätzen, z.B. bei Rammarbeiten (Spundwand, Dalben), Verdichtungsarbeiten mit Vibrationswalzen oder als Dauerüberwachungen über mehrere Wochen bei Baustellen durchgeführt.
Gutachterliche Stellungnahmen und Prognosen nach DIN 4150 Teil 1 über zu erwartende Erschütterungen werden von Dr. Klingmüller erstellt.
Die GSP verwendet zur Messung und Aufzeichnung der Erschütterungen Messgeräte, die die Anforderungen nach DIN 45669 erfüllen.
Auf Wunsch ist eine Alarmierung per SMS und/oder eine Alarmleuchte möglich.